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Steuerfreie Prämienzahlungen zum Inflationsausgleich

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Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz/EStG zahlen. Steuerfrei zugewendet werden können bis zu € 3.000,00. Die Zuwendungen können noch bis 31.12.2024 gezahlt werden.

Überstundenvergütung

Das Bundesfinanzministerium/BMF hat unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html) Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Unter Punkt 15 stellt das BMF klar, dass in den Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht und lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs besteht, eine Prämienzahlung steuerfrei möglich ist.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: erika8213 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns:

Als Steuerberater in Dunningen aus dem Raum Rottweil bieten wir neben der klassischen Steuerberatung auch Gründungsberatung, Buchhaltung, Jahresabschluss und viele weitere Leistungen an. Als digitale Kanzlei ermöglichen wir unseren Mandanten, durch modernste Methoden den Arbeitsaufwand bestmöglich zu reduzieren. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da! 

Steuerkanzlei Volker Haag
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