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Abgabefrist für Grundsteuererklärungen um drei Monate verlängert

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Grundsteuererklärung

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018

(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.

Abgabefrist verlängert

Die Abgabefrist begann am 1.7.2022 und war ursprünglich bis 31.10.2022 befristet. Experten bemängelten mehrmals diese kurze Abgabefrist von drei Monaten. Sie galt für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gleichermaßen. Nachdem bis zu diesem Stichtag ein großer Teil der abzugebenden Erklärungen noch nicht eingegangen war, verlängerte das Bundesfinanzministerium jetzt die Abgabefrist um weitere drei Monate bis 31.1.2023.

Stand: 28. November 2022

Bild: Jirapong - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns:

Als Steuerberater in Dunningen aus dem Raum Rottweil bieten wir neben der klassischen Steuerberatung auch Gründungsberatung, Buchhaltung, Jahresabschluss und viele weitere Leistungen an. Als digitale Kanzlei ermöglichen wir unseren Mandanten, durch modernste Methoden den Arbeitsaufwand bestmöglich zu reduzieren. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da! 

Steuerkanzlei Volker Haag
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