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Frist für das Vorsteuervergütungsverfahren

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Frist bis 30.9.2021

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat rückerstatten lassen. Vergütungsanträge hierfür müssen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 30.9.2021 gestellt werden. Für die Einhaltung dieser Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrages beim BZSt.

Antragsvoraussetzungen

Die Erstattungsanträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Dem Antrag sind im Regelfall Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens € 1.000,00 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250,00 beträgt. Die beantragte Vergütung muss mindestens € 400,00 betragen.

Stand: 30. August 2021

Bild: ©Zerbor/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns:

Als Steuerberater in Dunningen aus dem Raum Rottweil bieten wir neben der klassischen Steuerberatung auch Gründungsberatung, Buchhaltung, Jahresabschluss und viele weitere Leistungen an. Als digitale Kanzlei ermöglichen wir unseren Mandanten, durch modernste Methoden den Arbeitsaufwand bestmöglich zu reduzieren. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da! 

Steuerkanzlei Volker Haag
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