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Grundsteuerreform 2022: Was ist neu, was bleibt?

Steuernews-TV April 2022

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Besteuerung des Grundbesitzes. Was neu ist, was bleibt und welche Termine zu beachten sind, erfahren Sie in Steuernews-TV.

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Grundsteuerreform 2022: Was ist neu, was bleibt?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Besteuerung des Grundbesitzes.

  • Zur Grundbesitzbewertung für die Grundsteuer wurde ein eigener Abschnitt in das Bewertungsgesetz eingefügt. Details zur Bewertung des Grundbesitzes enthalten darüber hinaus die koordinierten Ländererlasse der obersten Finanzbehörden.
  • Beibehalten wird das bisherige System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung. Die neuen Grundsteuerwerte werden mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, auf die dann die Kommune ihren Hebesatz anwendet.
  • Ab 1.1.2025 können die Bundesländer die Grundsteuer auf Basis eines vom Bund abweichenden Ländermodells erheben. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden ein eigenes Grundsteuermodell an. Alle anderen Bundesländer wenden das Bundesmodell an. Saarland und Sachsen weichen unter Anwendung des Bundesmodells lediglich bezüglich der Höhe der Steuermesszahl ab.
  • Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Die Abgabepflicht besteht ab 1.7.2022.
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