Seitenbereiche

AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Steuernews-TV Dezember 2022

Grundsätzlich kann nur derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist. Erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV, unter welchen Voraussetzungen eine Afa-Befugnis auch ohne Eigentum besteht.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Grundsätzlich kann nur derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist. Eine Afa-Befugnis besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eigentum.

Folgendes Beispiel aus der Praxis:

  • Unter Ehegatten wird ein Betriebsgebäude auf dem Grundstück des anderen Ehegatten errichtet.
  • AfA-berechtigt ist in diesem Fall nicht der Grundstückseigentümer-Ehegatte, sondern der Unternehmer-Ehegatte, der die Herstellkosten getragen hat.
  • Der Unternehmer-Ehegatte aktiviert in seiner Buchführung die Eigenaufwendungen für das Betriebsgebäude als Aufwandsverteilungsposten. Die AfA erfolgt nach der gewöhnlichen Gebäudenutzungsdauer.
  • Der Aufwandsverteilungsposten ist ein rechtstechnisches Instrument zur Umsetzung des Nettoprinzips und enthält keine stillen Reserven.
  • Der Unternehmer-Ehegatte kann nicht die erhöhte Abschreibung für das Betriebsgebäude vornehmen.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.