Steuernews-TV Februar 2021
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs sind steuerfrei. Dasselbe gilt auch für zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtungen. Welche Voraussetzungen es hierfür gibt und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV!
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Steuerfreier Ladestrom für Mitarbeiter
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs sind steuerfrei. Dasselbe gilt auch für zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Das Bundesfinanzministerium ist nun näher auf die bis 31.12.2030 befristete Steuerbefreiung und weitere Steuervergünstigungen eingegangen: Arbeitnehmer können sich Auslagen für selbst getragenen Strom vom Arbeitgeber als Auslagenersatz steuerfrei erstatten lassen. Nicht begünstigt sind das Aufladen bei einer betriebsfremden Einrichtung, wie zum Beispiel einer Tankstelle, und das Aufladen in der privaten Garage.