Steuernews-TV Februar 2023
Zur pauschalen 1-%-Regelung für die private Nutzung eines Betriebs-Pkw kommt eine Pauschalbewertung hinzu. Wann eine Einzelbewertung möglich ist und wie es mit einem unterjährigen Wechsel von der Pauschalbewertung zur Einzelbewertung aussieht, erfahren Sie wie immer hier bei uns in Steuernews-TV.
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Fahrten zur Arbeit mit dem Betriebs-Pkw
Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit einem unentgeltlich überlassenen Betriebs-Pkw muss der Arbeitgeber 0,03 % des Listenpreises des Pkw für jeden Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterwerfen. Diese Pauschalbewertung kommt zur pauschalen Einprozentregelung für die private Nutzung des Pkw hinzu. Der Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr.
Erklärt der Arbeitnehmer schriftlich, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er das betriebliche Kraftfahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat, kann alternativ auch eine Einzelbewertung erfolgen. Diese lohnt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte an weniger als 180 Tagen im Jahr aufsucht.
Einen unterjährigen Wechsel von der Pauschalbewertung zur Einzelbewertung erkannte die Finanzverwaltung bislang nicht an. Das änderte sich mit dem BMF-Schreiben vom 3.3.2022. Der Arbeitnehmer kann auch für alle ihm überlassenen betrieblichen Pkw im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das gesamte Kalenderjahr zur Einzelbewertung wechseln.