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Energiekosten: Finanzämter zeigen sich großzügig

Steuernews-TV Januar 2023

Die hohen Energiekosten als Folge des Ukraine-Kriegs belasten sowohl Unternehmen als auch private Haushalte. Die Finanzämter sind dazu angehalten, die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume zu nutzen. Welche Erleichterungen es für jeden Einzelnen gibt, erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.

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Energiekosten: Finanzämter zeigen sich großzügig

Die hohen Energiekosten als Folge des Ukraine-Kriegs belasten sowohl Unternehmen als auch private Haushalte. Die Finanzämter sind dazu angehalten, die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu nutzen.

Welche Erleichterungen gibt es?

  • Erleichterungen gibt es für Unternehmen bei den Gewerbesteuervorauszahlungen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für eine Steuerstundung oder Steuerherabsetzung sollen die Finanzämter bei Anträgen, die bis 31.3.2023 eingehen, keine strengen Anforderungen stellen.
  • Finanzämter können Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2022 rückwirkend herabsetzen und für 2023 niedriger festsetzen oder ganz aussetzen.
  • Auf Stundungszinsen kann verzichtet werden, sofern der betreffende Steuerpflichtige seinen Zahlungspflichten bisher pünktlich nachgekommen ist.
  • Die Anträge auf Gewerbesteuerermäßigungen sind grundsätzlich an die Gemeinden zu richten. Wenn die Festsetzung und Erhebung nicht an die Gemeinden übertragen worden ist, sind Anträge an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu adressieren.
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