Steuernews-TV Oktober 2021
Das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ bringt Neuerungen im Besteuerungsverfahren für Personengesellschaften und gleicht damit ungleiche Steuerbelastungen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften aus. Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV!
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Welche Neuerungen bringt die Reform der Körperschaftsteuer?
Das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ bringt Neuerungen im Besteuerungsverfahren für Personengesellschaften und gleicht damit ungleiche Steuerbelastungen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften aus.
- Eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften wird eingeführt. Das heißt: Personengesellschaften können sich auf unwiderruflichen Antrag für Besteuerungszwecke wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen.
- Die Personengesellschafter werden in diesem Fall wie nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt. Für die Gesellschafter bedeutet diese Option unter anderem, dass Ausschüttungen aus der Personengesellschaft als Dividenden zu versteuern sind.
Welche Neuerungen gibt es darüber hinaus?
Ab- oder Aufspaltungen von Drittstaatengesellschaften sowie Verschmelzungen sind auch über Staatsgrenzen hinweg steuerneutral möglich. Bei körperschaftsteuerlichen Organschaften werden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen vereinfacht und durch eine Einlagelösung ersetzt. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können künftig als Betriebsausgabe abgezogen werden.