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Was ist bei der Inflationsausgleichsprämie zu beachten?

Steuernews-TV Oktober 2023

Bis 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu € 3.000,00 zahlen. In Steuernews-TV erfahren Sie unter anderem, was bei einer steuerfreien Überstundenvergütung mit der Inflationsausgleichsprämie zu beachten ist.

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Was ist bei der Inflationsausgleichsprämie zu beachten?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Bis zu 3.000,00 Euro können noch bis 31.12.2024 steuerfrei zugewendet werden.

Ist eine steuerfreie Überstundenvergütung mit der Inflationsausgleichsprämie möglich?

Besteht im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden, sondern lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs, ist eine Prämienzahlung steuerfrei möglich.

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden Sie Antworten auf die FAQ zu diesem Thema. Sie erfahren unter anderem, welche Leistungen von Arbeitnehmern mit der Inflationsausgleichsprämie steuerfrei abgegolten werden können.

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