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Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Steuernews-TV September 2021

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer oder Selbstständige insgesamt mehr als acht Stunden von seiner Wohnung oder seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Alles hierzu jetzt in Steuernews-TV!

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Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer oder Selbstständige insgesamt mehr als acht Stunden von seiner Wohnung oder seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Die Pauschale beträgt seit Anfang 2020 14 Euro pro Kalendertag. Fährt ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger beispielsweise morgens um 8:00 Uhr von zu Hause zu einem Kundentermin und kehrt um 18:00 Uhr zurück, kann er für die zehnstündige Abwesenheit 14 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend machen, unabhängig davon, ob er diese Ausgaben tatsächlich hatte.

Tipp: Unternimmt der Arbeitnehmer oder Selbstständige mehrtägige Dienstreisen, kann er den Pauschbetrag von 14 Euro auch für jeden An- und Abreisetag geltend machen. Für jeden vollen Abwesenheitstag gibt es pauschal 28 Euro dazu.

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